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§ 1 |
Die Beitrags- und Finanzordnung regelt die Pflicht der
Vereinsmitglieder zur Entrichtung barer Leistungen (Mitgliedsbeiträge,
Aufnahmegebühren) an den Verein. Für Mitglieder sind Helferstunden
gemäß Helferstundeninformation zu leisten. |
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§ 2 |
Die zur Erfüllung der Aufgaben des
Vereins notwendigen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge,
Aufnahmegebühren, Sammlungen und Spenden aufgebracht. Die Höhe der
Beiträge und Aufnahmegebühren wird von der Mitgliederversammlung
festgesetzt. Ehrenmitglieder sind von Beitragszahlungen befreit. |
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§ 3 |
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1. |
Der
Grundbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der in zwei Teilbeträgen - zum
Ende des ersten Quartals und Ende des dritten Quartals - durch
Einzugsermächtigung per Lastschrifteinzug zu entrichten ist.
Zusätzliche Gebühren wie sie in Paragraph §7 aufgeführt sind, werden
wie folgt fällig: Lizenzbeiträge zum Ende des ersten Quartals,
Wettkampfkostenbeteiligung zum Ende des dritten Quartals.
Rückbelastungen von Einzugsbeträgen, die aufgrund von Änderungen der
Kontonummer des Mitgliedes oder Wechsel des Geldinstitutes ohne
Unterrichtung des Vereins, sowie bei Unterdeckung des Kontos
entstehen, werden zusätzlich zum fälligen Mitgliedsbeitrag erhoben. |
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2. |
Bei Eintritt in den Verein während des 1. Kalenderhalbjahres ist der
volle Jahresbeitrag, während des 2. Kalenderhalbjahres ist der halbe
Jahresbeitrag für das laufende Jahr zu zahlen. |
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3. |
Für
Mitglieder, die wegen Teilnahmen an Schwimmwettkämpfen,
Triathlonwettkämpfen oder Radsportwettkämpfen jeder Art dem Verein
beitreten und einen Startpass über die SG POSEIDON EPPELHEIM e.V.
beim zuständigen Schwimm-, Triathlon- bzw. Radsport-Landesverband
beziehen, wird ein gesonderter Beitrag erhoben (siehe §7, Ziffer 2).
Mitglieder, die in mehreren Verbänden angemeldet sind, zahlen einen
weiteren Aufschlag von 15,00 Euro für die 2. und 3. Lizenz aufgrund
der anfallenden Verbandsumlagen.
Dient
die Mitgliedschaft nur dem Erwerb einer Wettkampflizenz und es wird
nachweislich (jährlich vom Mitglied neu vorzulegen) an keinem
sonstigen Vereinsangebot teilgenommen, ist eine Lizenzgebühr
im Grundbeitrag enthalten und Helferstunden sind nicht zu
entrichten. Dies gilt nicht für Familienmitgliedschaften. |
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4. |
Neue Sportler können - vor Antrag auf Aufnahme in den Verein - 2
Wochen unentgeltlich an den Trainingsaktivitäten teilnehmen. |
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5. |
Eine Mitgliedschaft auf Zeit - z. B. für Abiturienten oder Studenten
- ist möglich. Grund und Dauer der Befristung müssen auf dem
Aufnahmeantrag vermerkt sein. Der anfallende Beitrag wird analog der
Regelung für unbefristete Mitgliedschaft gemäß dieser
Beitragsordnung (§3, Ziff.1, 2) in jedem Kalenderjahr der
Vereinszugehörigkeit berechnet. |
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6. |
Die Mitgliedschaft kann laut Vereinssatzung nur gegenüber dem
Vorstand mit einer 3-Monats-Frist (30. September) schriftlich zum
31. Dezember eines Jahres gekündigt werden. Hierfür ist der
Mitgliedsausweis zum Jahresende abzugeben. |
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§ 4 |
Der erweiterte Vorstand kann auf
Antrag teilweise oder gänzlich den Beitrag aussetzen. |
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§ 5 |
Die Aufnahmegebühren betragen 15,00
Euro je Aufnahmeantrag und sind mit Zahlung des ersten
Mitgliedsbeitrages fällig. |
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§ 6 |
Mitgliedsbeiträge und
Aufnahmegebühren sind Bringschulden und jeweils im Voraus zu entrichten. |
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§ 7 |
1. Grundbeitrag:
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a)
Kinder/Jugendliche und Erwachsene |
90 € |
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b)
Senioren ab 60 Jahre |
45 € |
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c)
Familien mit allen im Haushalt lebenden Kindern |
180
€ |
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2.
Zusätzliche Leistungen: |
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d)
Startpass in der Sparten Schwimmen oder Radsport
Startpass in der Sparte Triathlon |
30 €
4 0
€ |
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e)
Startpass entsprechend d) und zusätzlich 2. Startpass in
weiterer Sportart |
55 € |
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f)
Startpass für alle drei Sportbereiche |
70 € |
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g)
Wettkampfkostenbeteiligung für Schwimmer der:
Nachwuchswettkampfgruppen
Wettkampfgruppe 1 und 2
Top Team |
25 €
50 €
75 € |
Der maximale Familienbeitrag beträgt 240,00 Euro. Dies entspricht
zwei zusätzlichen Lizenzen. Für weitere Lizenzen fallen keine
zusätzlichen Gebühren an. Die Wettkampfkostenbeteiligung ist hiervon
jedoch ausgeschlossen
Wenn Sie die Mitgliedschaft kündigen wollen, schicken Sie bitte eine
Mail an:
kuendigung@sgposeidon.de |